Mietkosten im Bürgergeld
AWO kritisiert geplante Verschärfungen
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und acht weitere Wohlfahrts-, Sozial- und Mieterschutzverbände warnen vor den Folgen der geplanten Verschärfungen bei den Kosten der Unterkunft in der „Neuen Grundsicherung“. Die Reform berge das Risiko, das Menschenrecht auf Wohnen zu untergraben und Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu treiben, schreiben die Verbände in einem Offenen Brief an die demokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Die „Neue Grundsicherung“ soll es zukünftig ermöglichen, Bürgergeldempfänger*innen auch die Zuschüsse für ihre Mietkosten zu kürzen. Aus den mittlerweile vorliegenden Eckpunkten zu dem Vorhaben wird klar, dass die Kosten der Unterkunft aber nicht nur im Rahmen von Sanktionen – z.B. bei mehrfachen Terminversäumnissen – gekürzt werden sollen. Auch regelhaft soll für Grundsicherungsempfänger*innen nur noch dann die Miete in voller Höhe übernommen werden, wenn diese nicht oberhalb der örtlichen Mietpreisbremse liegt.
Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Absicht, gegen Mietwucher vorzugehen und die öffentlichen Haushalte weniger mit überhöhten Mieten zu belasten, begrüßen wir als AWO ausdrücklich. Dass die Bundesregierung nun aber Bürgergeldempfänger*innen schon in der Karenzzeit für überhöhte Mieten bestrafen und mit einem Absenkungsverfahren im Regen stehen lassen will, ist ein großer Fehler. Arbeitslose Menschen müssen sich darauf konzentrieren können, wieder in gute Arbeit zu finden, statt sich um ein Dach über dem Kopf sorgen zu müssen. Wir brauchen keine neuen Drohkulissen, sondern endlich wirkungsvolle Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum. Dazu gehört zum Beispiel, dass Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten maximal um 6 Prozent in drei Jahren erhöht werden dürfen. Längst überfällig ist auch ein Verbot von Indexmieten.“