Inobhutnahme

Unter einer Inobhutnahme versteht man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt.

Mit dieser Maßnahme kann das Jugendamt zugunsten des Kindes oder Jugendlichen schnell und unbürokratisch eingreifen. Die Inobhutnahme versteht sich als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie als unmittelbarer Kinderschutz.

Auch Kinder und Jugendliche selbst können um eine Inobhutnahme bitten. Sucht ein Kind selbst um Schutz, ist das Jugendamt oder die zuständige Behörde verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen. Wichtig ist hierbei ausschließlich das subjektive persönliche Empfinden des Schutzsuchenden. Auch wenn beteiligte Erwachsene auf den ersten Blick zu einem anderen Schluss kommen, ist das Kind oder der Jugendliche erst einmal in Obhut zu nehmen.

Die AWO bietet hierfür sieben Plätze in Misselwarden an.

Information erhalten Sie unter:

Jugendhilfeverbund Neuhaus
Inobhutnahme
Weitenweg 9a
27632 Misselwarden

Tel.: 04742/ 34 44 88
Fax: 04742/ 34 44 90
Email: awo.jugendhilfe-misselwarden@awo-cuxland.de


Jugendhilfeverbund Neuhaus

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